https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/assistenzsysteme/keyless/#fast-alle-keyless-autos-leicht-zu-stehlen
Gem. der Liste tauchen ja allerlei Grandland (-Generationen auf). Demnach wird ein Bewegungsmelder zu keinem angegeben, obwohl zumindest gem. aktuellster Anleitung einer vorhanden wäre....!?
Der elektronische Schlüssel kann aus Sicherheitsgründen mit einem Bewegungssensor ausgestattet sein. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug nicht gestartet werden, wenn der elektronische Schlüssel eine bestimmte Zeit lang nicht bewegt wurde.
PS: Im Weiteren schreibt der ADAC, der UWB favorisiert, dort..
Den Schutz von Fahrzeugen mit Bewegungssensor schätzen wir als geringer ein, da sich diese weiterhin stehlen lassen, solange der Bewegungssensor den Schlüssel nicht abgeschaltet hat (was je nach Marke bis zu einer halben Stunde dauert).
Bisher konnten wir Bewegungssensoren bei 112 aller getesteten Modelle nachweisen, allerdings nur, wenn der Schlüssel nach spätestens fünf Minuten abschaltet, da wir zu diesem Zeitpunkt testen.