Naja - Hersteller+Gesetzgeber haben sich was dabei gedacht(!)....
Gesetzliche Grenzwerte für das Bremslicht:
- Ab 1,3 m/s² Verzögerung (Pflicht): Überschreitet die Verzögerung durch das Wegnehmen des Fahrpedals diesen Wert, müssen die Bremsleuchten zwingend aufleuchten – auch ohne Betätigung des Bremspedals.
- Zwischen 0,7 und 1,3 m/s² (Optional): In diesem Bereich können und dürfen die Hersteller das Bremslicht aktivieren.
- Unter 0,7 m/s² (Verboten): Bei einer sehr geringen, sanften Verzögerung darf das Bremslicht nicht leuchten, damit der nachfolgende Verkehr nicht durch ständiges Aufleuchten irritiert wird.