Der Referentenentwurf ist seit dem 14.10. abrufbar:

Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - Bundesfinanzministerium - Service
www.bundesfinanzministerium.de
Quintessenz ist, dass alle E Autos, die bis zum 31.12.2030 zugelassen wurden bzw. werden, bis Ende 2035 von der Kfz Steuer befreit sind, also auch die Bestandsfahrzeuge.
Nur ein Entwurf, aber höchstwahrscheinlich wird es so umgesetzt.