Alle Assistenzsysteme entbinden den Fahrer nicht von der eigenen Verantwortung gemäß Verkehrssituation und Verkehrsvorschriften am Straßenverkehr teilzunehmen 🤔
Allerdings gibt es für die Typenzulassung von der KBA für die Hersteller Bedingungen, die sich auf EU- Verordnungen beziehen, u,a. auch die Verkehrszeichenerkennung
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Die Verordnung (EU) 2021/1958 sieht vor, dass die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung auf mindestens 90 Prozent einer Gesamtteststrecke und mindestens 80 Prozent auf jeder der drei Straßenarten (innerorts, außerorts und Autobahnen) erkannt wird.
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Davon ist das System im GL ,zumindest in unserem, viele Prozentpunkte entfernt.🤷♀️
Würde das System direkt in das Fahren durch Bremsen/Beschleunigen eingreifen, was letztendlich von der EU gefordert werden wird, wären die Fehler in der Konsequenz deutlich spürbar.
So, wie es im Moment im GL gelöst ist, kann man mit dem Auto trotzdem ruhig und entspannt durch die Gegend cruisen.
🙃Spaß!!!🙃
Sieht man die VZE im Grandland als Assistenzsystem für den Fahrer zur aufmerksamen Schilderbeachtung, erfüllt es seinen Zweck sehr gut 😃