TÜV-relevant ist es nicht, da der TÜV garnicht nachvollziehen kann, warum die SSA gerade nicht funktioniert. Wie Patrese es jedoch schon sagte, ist es versicherungsrelevant, da diese gerne jede Möglichkeit suchen, nicht bezahlen zu müssen. Die Argumentationskette ist dann; wenn man schon die SSA manipuliert hat….
Btw. ist es dann auch strafrechtlich relevant, da ein dauerhaftes Abschalten ein Erlöschen der BA bedeutet und man Steuern hinterzieht (KfZ-Steuer wird aufgrund des CO2-Ausstoßes berechnet).
Generell sollte man sich fragen, warum man das ausschalten will. Vor allem macht es bei den Hybriden des Grandland B keinen Sinn. Der Sinn des MHEV ist, das der Elektromotor soviel wie möglich übernimmt. Beim Segeln geht der Motor aus. Beim PHEV schafft man nach etwas längerer Bergabfahrt durchaus einige Kilometer elektrisch -> Motor aus.
Der Hauptgrund der meisten SSA-Abschalter - den Motor schonen, weil geht halt kaputt, wenn er immer ausgeht - ist somit hinfällig. Es gab früher mal Situationen, wo ein temporäres abschalten Sinn gemacht hat, als die Sensorik noch nicht so gut war: an der ersten Ampel 500m nach dem ersten Start (Kaltstartäquivalemt), oder an der ersten Ampel kurz nach einer Hochgeschwindigkeitsfahrt auf der Autobahn (heisser Turbolader). Mittlerweile erkennt das Fahrzeug solche Situationen recht gut.
Natürlich sind Starts immer eine Belastung für den Motor, aber da geht es insbesondere um Kaltstarts, wo der Ölfilm noch nicht aktiviert ist. Warmstarts sind in der Belastung im Potenzen geringer, solange man das vom Hersteller empfohlene Öl, und nicht zwingend das billigste Öl nutzt.
Ich bin eigentlich froh, diese Thematik komplett hinter mir gelassen zu haben. 😇