Das ist aber auch nicht zulässig, es sei denn der Verkehr staut sich.
Konkret heißt es in der Straßenverkehrsordnung in Abs. 7a Nr. 3:
ZitatAuf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Dies gilt hingegen nicht für Einfädelungsstreifen, auch wenn dies kein Rechts-Überholen auf der Autobahn im klassischen Sinne sein mag. In § 7a Abs. 2 StVO heißt es diesbezüglich:
ZitatAuf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Ganz schön verwirrend... und deshalb niemals auf die Automatik/Assistenten (wie z.B. ACC, etc.) verlassen.