Es gibt einen Unterschied mit dem Rechtsfahrgebot zwischen zwei- und mehrspurigen Autobahnen.
Zitat ADAC Artikel 28.02.25:
"Auf drei- oder mehrspurigen Straßen muss man rechts fahren. Autofahrende dürfen bei einer dreispurigen Straße den mittleren Fahrstreifen allerdings dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Die ADAC Verkehrsexperten erläutern: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden."
Ob damit gleichzeitig verbunden ist, dass auf der Autobahn dieses Fahrzeug ,zusätzlich zu den von Rabom aufgeführten Ausnahmen, dann auch rechts überholt werden darf, hab' ich meine Zweifel...🤔