Beiträge von Dave1972

    Ich würde auch nicht so lange Warten. Hatte da mal eine Diskussion mit einem Werkstattmeister beim FOH, weil ich bei meinem Insignia B (keine zwei Jahre alt) auch ein "Klappern" hatte. Er hat mir dann in den Garantiebedingungen einen Passus gezeigt, dass Klappern nur die ersten drei Monate unter die Garantie fällt.

    Habe ihm dann freundlich aber bestimmend erklärt, dass ich noch Gewährleistung habe, habe den Wagen als Jahreswagen gekauft, und er sich gefälligst um das Problem kümmern soll. Hat er dann auch gemacht.

    Und das Klappern vom Armaturenbrett, bekanntest Problem beim Insignia B, wurde etwas später dann auch ohne weitere Probleme behoben.

    Das Klappern war übrigens rechts an der Lüftung, weil dort ein Teil nicht richtig befestigt gewesen ist.

    Ihr würdet also eine Sache bestellen und bezahlen, nicht (oder nicht vollständig) bekommen, und nichts machen, weil es ja nur Leasing ist?

    Hat das jemand geschrieben? Es geht hier darum, dass das Auto ein Problem hat und der Wagen längere Zeit in der Werkstatt steht.

    Solange ich ohne weitere Kosten ein gleichwertige Fahrzeug bekomme wäre es mir erst einmal egal. Ich komme von A nach B und spare in der Zeit auch Kilometer, welche ich später noch zur Verfügung habe und mir ggf. sogar vergüten lassen kann.

    Natürlich hat das auch alles irgendwann ein Ende. Aber hier hing es darum den Wagen zurück zu geben. Mir entsteht aber beim Leasing kein Schaden dadurch. Zumindest kann ich keinen erkennen.

    Oder wo ist das Problem bei einem Kilometer Leasing, wenn das Fahrzeug durch Opel repariert wird?

    Und ja, es ist trotzdem ärgerlich. Das ist hier auch nicht die Frage. Aber der FOH scheint bemüht zu sein und es ist wohl auch ein Ende in Sicht.

    Ich habe auch ein Leasing Fahrzeug.

    Da wäre mit so ein Fall total egal.

    Wie geschrieben spare ich in der Zeit einige Kilometer, was bei der Rückgabe sogar Geld bringen kann.

    Und zum Thema Garantie. Wenn ich weniger fahre, kann im Normalfall auch weniger kaputt gehen. Und grundsätzliche Mängel sollten trotzdem rechtzeitig auftreten und nicht erst nach zwei Jahren. Und wenn doch, ist es halt Pech. Keiner weiß ob der Mangel schon vorher aufgetreten wäre, wenn das Fahrzeug die ganze Zeit genutzt worden wäre. Ist dann alles nur Spekulation.

    Dave1972


    Wenn wir beim Recht sind, dann ist das aber nicht mit "der Händler oder Opel hat das Recht auf Reparatur." abgefrühstückt:

    ...

    Ganz so einfach ist das Thema nicht.

    Einfach ein neues Auto fordern ist auch gemäß Paragraph 439 halt nicht möglich.

    Aber es wurde ja ein Anwalt eingeschaltet und somit läuft sicherlich alles so wie es sein soll.