Achso ... ist ein Leasing. na dann ist es eh nicht dein Eigentum. ok.
Fehler Elektroantrieb
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Wenn wir beim Recht sind, dann ist das aber nicht mit "der Händler oder Opel hat das Recht auf Reparatur." abgefrühstückt:
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Ganz so einfach ist das Thema nicht.
Einfach ein neues Auto fordern ist auch gemäß Paragraph 439 halt nicht möglich.
Aber es wurde ja ein Anwalt eingeschaltet und somit läuft sicherlich alles so wie es sein soll.
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beim Leasing sparst du dir wenigstens die km😉
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Achso ... ist ein Leasing. na dann ist es eh nicht dein Eigentum. ok.
Was beim Thema Sachmangelhaftung jedoch keinen Unterschied macht. Sonst würde eine Garantieverlängerung z.B. keinen Sinn ergeben.
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Ich meine in der Form, ob es sein eingeben ist und er dadurch ein ständiges Interesse hat.
Beim Leasing ist mir die Garantie fast egal, wenn sie weiterläuft, denn ich wü6rde das Ge Auto ja eh abgeben - es ist zu keinem Zeitpunkt mein Auto.
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Ich habe auch ein Leasing Fahrzeug.
Da wäre mit so ein Fall total egal.
Wie geschrieben spare ich in der Zeit einige Kilometer, was bei der Rückgabe sogar Geld bringen kann.
Und zum Thema Garantie. Wenn ich weniger fahre, kann im Normalfall auch weniger kaputt gehen. Und grundsätzliche Mängel sollten trotzdem rechtzeitig auftreten und nicht erst nach zwei Jahren. Und wenn doch, ist es halt Pech. Keiner weiß ob der Mangel schon vorher aufgetreten wäre, wenn das Fahrzeug die ganze Zeit genutzt worden wäre. Ist dann alles nur Spekulation.
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Ihr würdet also eine Sache bestellen und bezahlen, nicht (oder nicht vollständig) bekommen, und nichts machen, weil es ja nur Leasing ist?
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Ihr würdet also eine Sache bestellen und bezahlen, nicht (oder nicht vollständig) bekommen, und nichts machen, weil es ja nur Leasing ist?
Hat das jemand geschrieben? Es geht hier darum, dass das Auto ein Problem hat und der Wagen längere Zeit in der Werkstatt steht.
Solange ich ohne weitere Kosten ein gleichwertige Fahrzeug bekomme wäre es mir erst einmal egal. Ich komme von A nach B und spare in der Zeit auch Kilometer, welche ich später noch zur Verfügung habe und mir ggf. sogar vergüten lassen kann.
Natürlich hat das auch alles irgendwann ein Ende. Aber hier hing es darum den Wagen zurück zu geben. Mir entsteht aber beim Leasing kein Schaden dadurch. Zumindest kann ich keinen erkennen.
Oder wo ist das Problem bei einem Kilometer Leasing, wenn das Fahrzeug durch Opel repariert wird?
Und ja, es ist trotzdem ärgerlich. Das ist hier auch nicht die Frage. Aber der FOH scheint bemüht zu sein und es ist wohl auch ein Ende in Sicht.
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Es macht rechtlich schon einen Unterschied aus, ob ich Besitzer oder Eigentümer einer Sache bin, BGB § 903/854. Ein Leasingnehmer ist nur ein Besitzer des Fahrzeugs, vergleichbar einem Mieter einer Wohnung.
Aber mal eine andere Frage zur Garantie:
Anscheinend kann man keine reine Garantie Verlängerung bei Opel für den GL abschließen, sondern immer nur in Kombination mit den Wartungspaketen. Ist rechtlich eigentlich auch merkwürdig, da ich dann an den Hersteller bei der Wartung gebunden bin.
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Aber mal eine andere Frage zur Garantie:
Anscheinend kann man keine reine Garantie Verlängerung bei Opel für den GL abschließen, sondern immer nur in Kombination mit den Wartungspaketen. Ist rechtlich eigentlich auch merkwürdig, da ich dann an den Hersteller bei der Wartung gebunden bin.
Nö geht, habe ich bekommen. Meine die heißt Extendend Care Premium oder so. Waren knapp 10 mehr