Achso ... ist ein Leasing. na dann ist es eh nicht dein Eigentum. ok.
Fehler Elektroantrieb
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Wenn wir beim Recht sind, dann ist das aber nicht mit "der Händler oder Opel hat das Recht auf Reparatur." abgefrühstückt:
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Ganz so einfach ist das Thema nicht.
Einfach ein neues Auto fordern ist auch gemäß Paragraph 439 halt nicht möglich.
Aber es wurde ja ein Anwalt eingeschaltet und somit läuft sicherlich alles so wie es sein soll.
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beim Leasing sparst du dir wenigstens die km😉
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Achso ... ist ein Leasing. na dann ist es eh nicht dein Eigentum. ok.
Was beim Thema Sachmangelhaftung jedoch keinen Unterschied macht. Sonst würde eine Garantieverlängerung z.B. keinen Sinn ergeben.
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Ich meine in der Form, ob es sein eingeben ist und er dadurch ein ständiges Interesse hat.
Beim Leasing ist mir die Garantie fast egal, wenn sie weiterläuft, denn ich wü6rde das Ge Auto ja eh abgeben - es ist zu keinem Zeitpunkt mein Auto.
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Ich habe auch ein Leasing Fahrzeug.
Da wäre mit so ein Fall total egal.
Wie geschrieben spare ich in der Zeit einige Kilometer, was bei der Rückgabe sogar Geld bringen kann.
Und zum Thema Garantie. Wenn ich weniger fahre, kann im Normalfall auch weniger kaputt gehen. Und grundsätzliche Mängel sollten trotzdem rechtzeitig auftreten und nicht erst nach zwei Jahren. Und wenn doch, ist es halt Pech. Keiner weiß ob der Mangel schon vorher aufgetreten wäre, wenn das Fahrzeug die ganze Zeit genutzt worden wäre. Ist dann alles nur Spekulation.